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Alt 16.09.2014, 14:10:08   #23
Saugwurmmensch
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EG-Zulassung kam erst Mitte 1997.
Davor sind die Kisten nach STVZO abgenommen.

Aber EG-Richtlinie > StVZO, daher kommt man mit den kleinen Abständen immer durch.
Nachteil der EG-Vorschriften: man braucht größere Spiegel, Blinkkontrollleuchte und Co. Da greift afaik aber der Bestandsschutz.
Nur wenn man beides mischt, könnte Rennleitung und Graukittel die Nase rümpfen.
Gut, dass die GS-Spiegel groß genug sind, die zulässigen aus dem Zubehör ein E-Prüfzeichen tragen und eh schon eine Blinkkontrollleuchte verbaut ist.

Auch der Spritzschutz hat nach EG-Recht nur noch "ausreichend" zu sein und nichtmehr die StVZO Knechtschaft mit 150 mm über der Radachse beginnend.

Nochmal zur Auffrischung (und damit man sieht wie viel schöner in diesem Fall die EG-Richtlinien sind): nach StVZO muss von ein Abstand von 10 cm von Blinkerinnenkante-Scheinwerferaußenkante bestehen.
Hinten waren afaik 240 mm Innenkante-Innenkante vorgeschrieben.
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