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Alt 25.09.2014, 10:28:43   #19
Saugwurmmensch
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Stimmt, scheint so zu sein:

Zitat:
Zitat von TÜV Nord
Wichtig ist, was hinten raus kommt
Unsere Wert-Arbeit für saubere Luft: Die Spezialisten an der TÜV-STATION messen den Kohlenmonoxid-Gehalt der Abgase im Leerlauf. Dieser ist der von der technischen Ausrüstung des Fahrzeugs abhängig

Fahrzeuge ohne oder mit ungeregeltem Katalysator

Messung im Leerlauf
CO-Gehalt: Herstellervorgabe, maximal zulässiger Grenzwert 4,5 % Vol.


Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator

Messung im erhöhten Leerlauf (Herstellervorgabe, sonst 2.000 U/min)
CO-Gehalt: nach Herstellervorgabe, maximal zulässiger Grenzwert 0,3 % Vol.


Sie möchten die Untersuchung von einer amtlich anerkannten Werkstatt durchführen lassen? Dann achten Sie auf die Termine. Die AUK darf frühesten einen Monat vor der Hauptuntersuchung erfolgen. In diesem Fall müssen Sie den AUK-Nachweis, der mit einem Klebesiegel mit eingeprägter Nummer der amtlich anerkannten Werkstatt versehen ist, dem TÜV-Sachverständigen vor Beginn der Hauptuntersuchung vorlegen.
http://www.tuev-nord.de/de/checks-un...chung-2965.htm

Grad nochmal ein paar Qullen studiert:
Sind tatsächlich 4,5 Volumenprozent Kohlenmonoxid als Grenzwert.
Aber wird immernoch lässig von jeder halbwegs gut gewarteten Vergasermaschine eingehalten.
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

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