Du hast 1 Jahr Gewährleistung auf das Gebrauchtfahrzeug, wenn du es beim Händler gekauft hast. In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Schaden schon beim Kauf vorlag und der Händler muss dafür gerade stehen. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um und du musst beweisen, dass das ein Schaden ist, der schon beim Kauf bestand.
Also stell dem Händler die Kiste da hin, setze ihm eine Frist, bis wann er den Schaden zu beseitigen hat. Sollte das Motorrad danach immer noch nicht vernünftig laufen, wieder hin und schriftlich anmahnen!
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