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Alt 02.02.2015, 08:22:58   #6
Dirk-Boerge
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Dein Kumpel weiß, dass er die Fahrprüfung fürs Mopped nicht absolviert hat und den Schein nicht haben dürfte. Da greift m.E. § 44 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes:
§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__44.html

Im Zweifel könnte er, auch wenn er im Falle des Falles doch vor Gericht siegen solte, falls etwas passiert (und es passiert nicht immer nur den anderen), viel Stress bekommen. Er sollte, m.E. nicht fahren.
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