Richtig interessant ist es danach nicht mehr, was aber bestehende Paragraphen der StVO nicht außer Kraft setzt(Wobei ich jetzt nicht weiß ob das, dass der Tacho mehr anzeigen muss als gefahren, ein Paragraph ist). Ist auch nur ein Gedanke der mir spontan kam und mich seitdem nicht mehr so richtig loslässt.
ps. Ist es Gesetzlich festgeschrieben, dass der Tacho max. 299 anzeigen darf? Das wäre dann ja auch schon die Antwort.
Geändert von Rizz (04.02.2015 um 20:45:38 Uhr)
Grund: spontane eingebung nach speichern
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