UPDATE
Der TÜV sagt, bis Erstzulassung 1997 galt Nationales Recht, bis dahin kann man keine E Nummer verlangen. Wenn man an eine Dokumentation der Erstellung einer BSAU Nummer kommt, mit Prüfergebnissen und Leistungmessung, könnte man das auch zulassen.
Das muss doch irgendwoher zu bekommen sein!!
Meld mich wieder.
EDIT:
http://www.zzr-600.org/viewtopic.php?f=4&t=9825
Einklagen? Puuh!