Die unterlagen wären dann ja vom BSI, der britischen Behörde für solche Zulassungen...
Ausserdem hoffe ich ja, dass man es hinkriegt, eine grundsätzliche Freigabe zu erreichen. WENN die BSAU Nummer vom EUGH mit einer E Nummer gleichgesetzt wurde, wie in einem obigen link beschrieben (zzr) , müsste das rechtens sein und könnte man zur Not einklagen.
Nur der Aufwand...und kosten? Aber dann hätte der TÜV kein Argument mehr dagegen. und jeder der will könnte die Dinger anbauen.
Mann...