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Alt 10.04.2015, 11:23:06   #4
Saugwurmmensch
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Deine Kiste ist nach EG-Recht zugelassen, also reichen 40 mm Blinkerarmlänge (280 mm Innenkante-Innenkante) vorn und 20 mm Armlänge hinten (180 mm Innenkante-Innenkante...sofern das Kennzeichen schmal genug ist).

Auch bei älteren Maschinen wird es mindestens toleriert, wenn du von den StVZO-Maßen abweichst.
Im Zweifelsfall kann man die Beleuchtungseinrichtung umtragen lassen.
Ist bei deiner 98er aber absolut unnötig und ich hab auch bei älteren GS noch nie von Problemen mit Graukittel oder Rennleitung gehört.

War das nicht so: EG-Recht > nationales Recht?
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