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Alt 07.05.2015, 12:58:57   #3
Alexsnd
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Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
Hierbei musst du darauf achten, dass auch Fahrten mit nicht zugelassenen Kennzeichen mit Vorführschein inbegriffen sind.
Aber nur wenn ein Kennzeichen das auch zu dem Motorrad gehört vorhanden ist, ansonsten Hänger oder Kurzzeitkennzeichen (damit aber auch nur auf dem direkten Weg zum TÜV!)


Gruß
Alex
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