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Alt 07.05.2015, 20:18:50   #10
berndy
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Du musst zuerst zur Versicherung, dann zur Zulassungsstelle und danach zur Prüfstelle, anders gehts nicht.

Deine Versicherung kann nicht nachgucken wieviel Leistung dein Motorrad hat, das kann in der Garage bleiben.

Was die sehen wollen, ist die Zulassungsbescheinigung oder den Fahrzeugbrief. Beim Abschluss der Versicherung sagst du, dass die Drosselt entfernt wird und das Motorrad dann die volle Leistung hat (46 oder 48 PS).

So wird der Vertrag abgeschlossen.

Wenn die darin ein Problem sehen, sollen sie die 20 kW eintragen. Auch wenn deine GS dann offen ist, wenn du zur Prüfstelle fährst, ist das von der Versicherung noch umfasst. Fahrten zur Prüfstelle für Eintragungen von Veränderungen sind generell umfasst.

Du musst das nur vorher mit der Versicherung geklärt haben, dass die Fahrten zur Prüfstelle ohne Zulassung vom Versicherungschutz umfasst sind.

Ein Gutachten wäre für die Prüfstelle von Vorteil. Die sollten aber alles online abrufen können. Manche Prüfstellen zicken gerne etwas herum, wenn man weder Gutachten noch Bestätigung von einem Händler über den Einbau hat. Die verlangen dann so etwas. In diesem Fall sollte man sich eine andere Prüfstelle suchen, die das nicht haben will.

Da fragt man besser vorher bei der Prüfstelle nach, wie die das haben wollen. Das erspart Ärger.

Selbstverständlich macht es nur Sinn das Motorrad bei der Prüfstelle vorzuführen, wenn auch alles in Ordnung ist. Also vorher alles was HU-relevant ist in Ordnung bringen und alle Papiere mitnehmen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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