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Alt 08.06.2015, 15:23:04   #38
berndy
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Freut mich, dass deine Kupplung ohne Zerlegen frei ist.

Zu den Reifen, kleine feine Risse sind nicht bedenklich. Es gibt eine Richtlinie für die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen, muss ich nur nochmals suchen.

Wenn die Risse nicht tief sind, macht das nichts.

Auszug aus der Richtlinie für die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen

3.1. Oberflächige Reifenschäden
Oberflächige Reifenschäden an Luftreifen im Laufflächenund
Seitenbereich, die ausschließlich das Gummi betreffen
und bei denen keine Kordfäden des Festigkeitsträgers
Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 3619 - Vers. 03/01
RL Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen (C.13)
sichtbar sind, können unter Zugrundelegung folgender
Abgrenzungskriterien für die Betriebssicherheit des Reifens
als unbedenklich eingestuft werden:

Kraftradreifen
- Geringfügige Riss- oder Schnittverletzungen, die nicht
über den gesamten Reifenumfang verlaufen,
- Alterungsrisse, die nicht tiefer als 1 mm sind.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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