Thema: Meine Kleine
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Alt 26.06.2015, 05:52:30   #21
der schreiner
Stammtisch Rhein - Ruhr
 
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Zitat:
Zitat von Ariatin Beitrag anzeigen
Warum sagst du das? Weil die zu dicht am Scheinwerfer sind?
Nach EG-Vorschrift müssen Blinker vorn einen Mindestabstand von 240 mm, hinten einen Mindestabstand von 180 mm zueinander haben.

Die Blinker liegen genau 240mm auseinander. Habe es nach gemessen. Auch sind sie nur für Vorne zugelassen (E11). Mache mir also keine großen sorgen deswegen.
Hinten aber muss ich die Blinker weiter auseinander ziehen, da sonst das Nummernschild die Blinker etwas verdecken.

Vielleicht kommt es aber auch wirklich auf den Prüfer mit an, man kann ja auch erst mal die Blinker verbreitern und es danach wieder entfernen, solange man die Regeln einhält und nur auf Nummer sicher gehen möchte.
Kann ja auch sein, das ich den kurzen und der Prüfer den langen Messstab benutzen
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