Laut StVZO waren auch noch ein seitlicher Mindestabstand zur Lichtaustrittsfläche von Scheinwerfer bzw. Rücklicht von 100mm vorgeschrieben.
Unterschied StVZO / EG geht aus dem Fahrzeugschein hervor.
P.S. Aber Sorgen, daß man Dich überbügelt, weil man weder erkennen kann, daß Du abbiegen willst noch zum Überholen ausscheren willst, machst Du Dir nicht, oder?
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