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Alt 03.08.2015, 07:49:07   #14
Alexsnd
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Zitat:
Zitat von berndy Beitrag anzeigen
Danach gehts zur Zulassungsstelle, dort lässt du dir ein Kennzeichen zuteilen und einen Vorführschein ausstellen oder eine Erlaubnis, dass du das Motorrad bei der nächsten Prüfstelle vorführen darfst. Das gilt normalerweise für 14 Tage, danach verfällt alles.

Danach zur Prüfstelle, dort HU und eventuelle Eintragungen, Leistungserhöhung usw. abnehmen lassen.

Danach wieder zur Zulassungsstelle und die GS zulassen.
Laut telefonischer Auskunft der Zulassungsstelle geht das so nicht und man kommt um das Kurzzeitkennzeichen nicht herum

Gruß
Alex
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