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Alt 15.12.2015, 07:18:23   #3
Alexsnd
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Zitat:
Zitat von towe Beitrag anzeigen
Der Verkäufer ist ab Vertragsunterzeichnung "aus dem Schneider".
Nicht wenn der Käufer selbstverschuldet einen Unfall baut und die Versicherung bezahlen muss. Und wenn der Käufer einfach weiter fährt ohne das Motorrad ab- bzw. umzumelden kann der Verkäufer erfahrungsgemäß nichts dagegen unternehmen...


Gruß
Alex
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