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Alt 29.03.2016, 12:12:06   #7
Ne0n
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Zitat:
Zitat von der schreiner Beitrag anzeigen
Ich hab die hier verbaut.
https://www.louis.de/artikel/shin-yo...list=160468985

Da ist deutlich beschrieben, das in einem Scheinwerfer das Abblendlicht und im anderen das Fernlicht ist.
Beide Scheinwerfer dürfen nicht zusammen als Abblendlicht leuchten. Das kann man zwar umbauen, darf man aber nicht.
Also Louis selbst antwortet bei den Rezensionen auf folgenden Kommentar:
"...Bei den letzten zwei TÜV Untersuchungen, klappte alles bestens. Jetzt meintet TÜV. Es müssen beide Scheinwerfer anders angesteuert werden. Da es so nicht zulässig, das der H7 Scheinwerfer für das Abblendlicht ist."
aber wie folgt:
"...der Scheinwerfer ist mit der H7 Birne fürs Abblendlicht geprüft und damit zulässig. Unser Service kann Ihnen auf Wunsch gern das Zertifikat zusenden."
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