Unabhängig davon, wie die Scheinwerfer geprüft sind (und für das doppelte Abblendlicht und doppelte Fernlicht sollten beide sowohl HC wie auch HR bzw HC/R oder auch HR/C drauf stehen haben. Wobei das "H" hier nur für "Halogenleuchtmittel" steht), sind die alten GS nach der STVZO zugelassen und haben nicht die EG-Betriebserlaubnis. Nach StVZO war eben nur EIN Abblendscheinwerfer erlaubt, nach EG dürfen es deren 2 sein.
Soweit das offizielle. Irgendwann habe ich auch schon gehört, daß sich jemand den zzweiten Scheinwerfer als "Leuchtenbild nach EG..:" hat eintragen lassen. Aber das ist lange her...
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