Ich habe mal in einem Juraforum gelesen, dass das Motorradfahren der persönlichen Entspannung und Freizeitgestaltung dient und daher keinesfalls "unnötig" ist.
Zusätzlich muss besonders ein Fahranfänger besondere Straßensituationen kennen lernen und daher bestimmte Strecken mehrmals befahren.
Da konnte sich der Rentner noch so beschweren - mit dieser Begründung wurde das Ordnungsgeld aufgehoben.
Unnötig wäre es, wenn jemand mit jahrelanger Fahrpraxis und einem abmontierten Auspuff neben dem Seniorenheim Wheelies übt.
...das ist aber schon ne Weile her und ich finde das auf die Schnelle nicht. Sollte mich aber jemand verwarnen wollen, werde ich demjenigen genau das erzählen. Wenn ich es wieder finde, dann sogar mit Aktenzeichen^^
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