Tatsächlich war das ernst gemeint...
Es gibt Menschen die körperlich beeinträchtigt sind und trozdem Motorrad fahren wollen... wenn man unterschiedlich lange Arme hat sucht man sich ne Lösung (Lenker verbiegen/anfertigen lassen) alles schon gesehen.
Wollte damit nur sagen, dass ein verbogener Lenker nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium für den Tüv ist und das mit einem Beispiel versehen.
Wie man sowas z.b. an der GS umsetzten kann steht auf nem anderen Papier.
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Als dein Anwalt rate ich dir, mit Höchstgeschwindigkeit zu fahren. Es wäre ein Wunder, wenn wir ankämen, bevor du dich in ein wildes Tier verwandelst.
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