Kleinere Vergehen...nein. Körperverletzung, versuchter Totschlag, Unfall mit Todesfolge: In der Praxis: Scheinbar ja.
Frag mich nicht warum, das kann Berndy besser erklären. Wahrscheinlich weil ein derartiges Vergehen so schwer wiegt, das irgendwelche Persönlichkeitsrechte in den Hintergrund treten.....
|