Thema: Action Cam
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Alt 13.05.2016, 20:45:48   #16
berndy
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Nachfolgendes gilt nur für Deutschland.

Naja, grundsätzlich ist es in Deutschland nicht verboten Aufnahmen, auch im öffentlichen Verkehrsraum, für private Zwecke zu machen.

Natürlich sollte die Zustimmung der abgebildeten Personen vorliegen. Das ist eine Sache des Anstandes, dass man fragt. Allerdings ist es nicht verboten Leute ohne deren Einwilligung zu fotografieren bzw. zu filmen oder zu videografieren. Allerdings kann die abgelichtete Person verlangen, dass die Bilder vernichtet werden. Das ist aber Zivilrecht und im Zweifelsfall muss sich ein Gericht damit befassen, welches Interesse schwerer wiegt.

Verboten ist aber die Veröffentlichung der Aufnahmen ohne die Zustimmung der Abgebildeten. Das ergibt sich aus den §§ 22 und 23 KunstUrhG.

Zu Beweiszwecken kann man eigentlich immer Bilder machen oder Filme aufnehmen sofern man nicht in die Intimsphäre eines anderen eindringt. Aber man sollte sich davor hüten diese Aufnahmen zu verbreiten.

Ob das Foto oder der Film vor Gericht als Beweismittel zugelassen wird, entscheidet alleine der Richter. Der muss abwägen, welches Rechtsgut in dem bestimmten Fall überwiegt.

Insofern ist die Aussage von fw2842 nicht ganz zutreffend.

Man sollte auch bedenken, dass man durch solche Videoaufnahmen nicht nur gegen das Persönlichkeitsrecht (aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz abgeleitet) der abgebildeten Personen sondern auch gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen kann.

Daher sollte man sich vorher gründlich überlegen, was man aufnimmt, veröffentlicht und speichert. Aber wer macht das schon?

Wenn man Videos ins Netz stellen will, sollte man alle, die nicht damit einverstanden sind, das sind alle, die nicht ausdrücklich zugestimmt haben, unkenntlich machen. Das gilt auch für fremde Kennzeichen usw.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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