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Zitat von Alexsnd
Es gibt ja auch einige Vlogger in Deutschland, auch auf Motorrädern, die beim Fahren filmen und die Aufnahmen mehr oder weniger unzensiert online stellen.
Selbst in Österreich filmen die Jungs von 1000PS öfter im öffentlichen Verkehr.
Keine Ahnung ob sie alle jetzt gegen Gesetze verstoßen oder das Ganze nicht so heiß gegessen wie gekocht wird.
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Ich kann nur die aktuelle Rechtslage für Deutschland kommentieren.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Verstöße nach dem KunstUrhG werden nur auf Antrag verfolgt, das steht im § 33 Abs. 2 KunstUrhG.
Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe.
Es ist auch ein Unterschied, ob "offizielle" Reporter mit entsprechender Rechtskenntnis oder Rechtsbeistand so etwas machen oder der Normalbürger einfach so drauf los filmt. Bei 1000PS sind die Beiträge mit Sicherheit bearbeitet. Da sind dann die Passanten, die nichts mit der Sache zu tun haben, oder Szenen, die beanstandet werden könnten, geschnitten. Wenn man es nicht merkt, spricht das für die Arbeit der Redaktuere. Die werden auch benötigte Erlaubnisse eingeholt haben. Die Vlogger stellen auch nicht alles 1:1 ins Netz, die passen auch auf, dass sie sich nicht angreifbar machen.
Ein Rechtsstreit kostet immer Zeit, Geld und Nerven.
Es ist ja auch nicht so, dass jeder, der im Hintergrund in einiger Entfernung zu sehen ist, auch erkennbar ist. Genauso verhält es sich mit Kennzeichen.
Wenn man die bei bester Auflösung nicht lesen/erkennen kann, braucht man da auch nichts schwärzen oder verpixeln.
Es kommt auch etwas auf den Zweck der Aufnahme an. Wenn man einen Beitrag über ein Motorrad, einen Testbericht o.ä. macht, dann sind zufällig vorbeikommende Passanten eben nur Beiwerk und von der Ausnahme des § 23 KunstUrhG umfasst. Wenn man aber gezielt eine Person portraitiert oder filmt, kommt man wieder in den Bereich des Verbotes nach § 22 KunstUrhG. Z.B. wenn man eine Totale von einer Sehenswürdigkeit macht und dann auf eine bestimmte Person (junge, hübsche Frau) zoomt, das würde dann eher nicht mehr unter Beiwerk fallen, das wäre dann eine Portraitaufnahme.
Wenn man unbedingt seine Clips ins Netz stellen will, sollte man sich entsprechend informieren und sich absichern, dass man nicht belangt werden kann. Außerdem muss man sich auch mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraut machen.
Man muss aber auch nicht alles aufnehmen und ins Netz stellen, da hat Jim auch Recht.