Ich habe das so verstanden dass die Vorfahrtstrasse aus Deiner Sicht nach rechts abbiegt, Du sie nach links verlassen wolltest, wenn ja war der Autofahrer von links kommend wartepflichtig (gesetz dem Fall er wollte geradeaus fahren), es sei denn die Strasse links wäre für beide Fahrzeuge zu eng.
Ist der Autofahrer nach rechts abgebogen und es ging dabei nur um den reinen Überbremser durch Erschrecken, dann ist das wirklich ne gute Frage ob man den Autofahrer zu einer Teilschuld belangen könnte ...
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