Zitat:
Zitat von Merle
In der ABE steht du darfst nur an den serienmäßigen dafür vorgesehenen Befestigungspunkten den Lenker montieren. Dafür sind in der Gabelbrücke ja die Bohrungen da.
Wenn du die ABE schon Wortgetreu nimmst, lese sie doch bitte richtig. Von serienmäßigen Lenkersufnahmen steht da nix.
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Ja ich nehme es Wortgetreu und unterstreiche nochmal die wichtigen Punkte:
Zitat:
Die Sonderlenker wurden nach der Richtlinie gemäß Punkt 2.2. geprüft. Sie entspre- chen den Forderungen dieser Richtlinie und den Bestimmungen der StVZO.
Die mit diesem Fahrzeugteil ausgerüsteten Krafträder müssen hinsichtlich der lenkerrelevanten Teile ansonsten dem Serienzustand entsprechen.
Grundsätzlich wird eine Abnahme des Anbaus nach §19 (3) StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen / Prüfingenieur nicht für erforderlich gehalten.
Eine solche Prüfung ist lediglich dann erforderlich, wenn die Krafträder
- im Einzelverfahren nach §21 StVZO in den Verkehr gekommen sind,
- von der serienmäßigen Ausrüstung abweichen, z. B. nachträglich angebaute
Stahlflex- Bremsleitungen in geänderter Länge / Aufteilung oder
- entsprechende Hinweise im Verwendungsbereich darauf hinweisen, dass eine
Anbauabnahme erforderlich wird.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen bei Beachtung der Montageanleitung keine technischen Bedenken.
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Nicht falsch verstehen ich (und andere Umbauer) würde es toll finden, einen SBL ohne TÜV/Zulassungsstelle an der alten GM51 montieren zu können.