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Alt 18.07.2016, 19:37:11   #11
Thom
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Zur Zulassung braucht man den letzten TÜV Bericht. Ist der < 15 Monate alt, bekommt man eine neue Zulassung, ist er älter, muss neuer TÜV gemacht werden. Es ist ja so schon nicht zulässig, mit abgelaufenen TÜV rumzufahren, aber ein verkauftes Fahrzeug würde ich so nicht aus der Hand geben. Wenn etwas passiert, selbst unverschuldet, wird die Versicherung eine Regelung ablehnen, Deine wird einspringen und erstmal zahlen und sich das Geld von die wiederholen. Und das alles für ein 700€ Mpped?
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