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Alt 13.09.2016, 22:40:37   #1
jonnykl
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Standard GS entdrosseln & ummelden

Servus,
hab heute eine GS 500 gekauft
Diese ist aber noch auf 25 kW gedrosselt und muss innerhalb einer Woche umgemeldet werden.

Dazu hab ich einige Fragen ...
1.) Ist es günstiger, wenn ich die GS entdrossele und die Ummeldung & das Eintragen der neuen Leistung gleichzeitig mache?
2.) Falls ja, müsste ich dann also zuerst die GS entdrosseln (gucke morgen mal in den Vergaser, dann sehe ich wie sie gedrosselt ist), dann zum TÜV (brauche ich dafür jetzt eigentlich ein Gutachten oder nicht?) und zum Schluss zur Zulassungsstelle, die die neue Leistung einträgt und das Motorrad ummeldet. Richtig so?
3.) In den Papieren steht "M. LEISTUNGSBESCHRAENK.", aber es steht nirgendwo, wie die GS gedrosselt ist. Ist die Drosselung also von Werk aus oder wurde die GS nachträglich gedrosselt? Hat das vielleicht Einfluss darauf, ob ich ein Gutachten fürs Entdrosseln brauche?
4.) Falls die anderen Fragen es nicht beantworten: Wie gehe ich weiter vor (und in welcher Reihenfolge)? Ziel ist es, die GS mit 34 kW auf mich zugelassen zu haben.

Danke schon mal
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