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Alt 12.12.2016, 03:56:41   #4
wELz
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Zitat von fw2842 Beitrag anzeigen
Außer mit dem Absatz Gekauft wie gesehen und das machen mittlerweile viele...
Ist eine sehr wage Klausel und gilt meines Wissens nur zwischen Privatpersonen. Hier ist der Verkäufer jedoch ein Händler. Der Händler kann jedoch die Gewährleistung auf 1 Jahr reduzieren, wobei er auch nur in den ersten 6 Monaten beweispflichtig ist. Monat 7-12 muss der Käufer beweisen können, dass der Mangel bereits vorhanden war.

Auch bei Privat zu Privat wäre es fraglich, ob diese Klausel hier greifen würde. Das ist ein Mangel, der nicht genannt wurde (davon gehe ich mal aus) und beim Kauf von einem Nichtsachverständigen nicht gesehen werden konnte. Dann würde dieser Mangel nicht in die "gekauft wie gesehen" Klausel fallen.

Wenn der Händler den Mangel mit 2 Versuchen nicht fristgerecht (du darfst eine angemessene Frist selbst bestimmen) beseitigen kann, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
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Gruß,
Thomas
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