Hallo erstmal...
Zitat:
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Zitat von Kati
Neuester Stand der Dinge:
Nachdem mein Bekannter, der Anwalt, bei der Werkstatt angerufen hat, sich als mein Anwalt zu erkennen gegeben hat und wohl mit einstweiliger Verfügung, Anklage und Polizei gedroht hat stellt sich die Situation wie folgt da:
Alles nur ein grosses Missverständnis! Auf ein mal! Da wäre wohl etwas schief gelaufen! Natürlich bekomme ich meine GS zurück und wenn ich auf Anklage und weitere Schritte verzichte muss ich sogar nur die Teilekosten bezahlen! Meinung meines Anwalts: Die wollten mich übers Ohr hauen! Heute Mittag habe ich meine GS wieder - und dann schauen wir mal, wie sich das weiterentwickelt!
Und so etwas bei einer offiziellen Suzuki-Werkstatt!! Das war das LETZTE MAL das ich in einer Werkstatt war! Mit einem dummen Frauchen kann' MANN's es ja mal versuchen!
*entsetzt*
Kati
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Ganz einfache Vorgehensweise:
Suzuki-Deutschland freut sich immer über Post...
Unter Zuhilfenahme deines Freundes(Anwalt) einen netten Brief verfassen, indem alle Fakten zusammengetragen sind. Diesen dann an SUZUKI-Deutschland mit der Bitte um Stellungnahme schicken ... bevor du die örtliche Presse wegen diesem Fall kontaktierst.
Das sollte Suzuki veranlassen, den Händler mal zu kontaktieren.
Michael