Habe gerade nachgesehen und das kleine Stück unter dem eigentlichen Kennzeichenhalter wieder gesehen...
Wenn man das abnimmt würde es zumindest etwas besser aussehen, kann man das bedenkenlos abnehmen oder meckert der TÜV?
Leider habe ich da keine Ahnung von... deshalb frage ich

Gibt es da irgendwelche Gesetzestexte die die Länge vom Schutzblech vorschreibt?
Hier im Bild markiert