Sind zuviele Fragen, die mir persönlich noch vor dem H-Kennzeichen stehen.
Kennzeichengröße: Da steht dann noch ein Buchstabe mehr. Damit wird das Blech nicht kleiner.
Originalzustand: Klar, meine steht da, wie sie vor 24 jahren vom Band lief. Da wurde alles nur durch originale Teile ersetzt. Alle Umbauten, sofern vorhanden, waren vor .. Jahren auch schon so Stand der Technik.
(Äh, gabs die SV damals schon?)
Fahrtenbuch: es kann angeordnet werden, daß ein Fahrtenbuch geführt wird, um zu belegen, daß das Fahrzeug wirklich nur als Kulturgut behandelt wird.
Kosten: Um das Kennzeichen zu bekommen, muß man zur Zulassungsstelle. Neuer Schein, neues Kennzeichen.... Aber davor kommt erst mal der Gutachter, welcher bestätigen muß, daß das Fahrzeug das H-Kennzeichen verdient. Das zusammen habe ich eine Schätzung von 200€ gelesen.
AU: Ob man dann wirklich nicht mehr zur AU muß? Keine Ahnung.
Man liest immer wieder vom 01.07.1969, keine Ahnung, ob das nur Autos oder auch Motorräder beinhaltet.
Mindestalter 30 Jahre : des Fahrzeuges, nicht des Fahrers. 2017 minus 30 macht 1987. Da wurde diese GS nocht nicht in Serie gebaut, war maximal als Prototyp in der Erprobung...
Das war nur kurz gegoogelt.
Wenn wer Fehler findet, bitte ich um umgehende Berichtigung.
Geändert von Kay73 (06.08.2017 um 19:15:48 Uhr)
|