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Alt 23.08.2017, 21:05:36   #11
Kay73
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Grundsätzlich ist der Halter des Fahrzeuges verantwortlich.
Außer, er hat es abgestellt.

Ist, as wenn man ein Messer liegenläßt.
Wird damit jemand anderes verletzt, ist auch nicht der Eigentümer des Messers (vergleichbar dem Halter des Fahrzeuges) haftbar.


Meine schwarze ist damals auch über den Seitenständer gegen ein Auto geschmissen worden. (Da waren auch Fußspuren am Tank zu sehen.)

Ich habe nichts gezahlt, die versicherung auch nicht.
Die Polizei hat auch nur die PKW-Halterin ermittelt und informiert.

Es ist hierbei schon falsch, von einem UNFALL zu sprechen.
Weil sich ein Unfall als ein Schaden aus dem Betrieb des Fahrzeuges ergibt.
Wird es nicht betrieben- ist es wohl was anderes.


Landgericht Tübingen, 2010

Geändert von Kay73 (23.08.2017 um 22:13:29 Uhr)
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