https://www.motor-talk.de/forum/pkw-...-t4666819.html
Hat bendy recht, so einfach ist es nicht.
Weil unsere Gerichte da mal so und mal so entschieden haben.
Ich finde das Aktenzeichen nicht mehr, aber ein Gericht hat die Klage eines Dosenhalters gegen seine Versicherung abgewiesen, weil die versicherung nur Schäden aus dem Betrieb des Fahrzeuges reguliert, das Fahrzeug aber zum Zeitpunkt der Entstehung des Brandes geparkt war.
Der Dosenhalter durfte damit die Feuerwehrkosten selbst tragen.
Ich weiß, es gibt mittlerweile gegenteilige Urteile.