Mir hat der Tüver Mal erklärt, ging um ein anderes Model, nicht die GS, Reifenfabrikatsbindung sei so zu werten: Hersteller spielt keine Rolle, aber wenn anders als vom Hersteller angegeben, müssen beide Schnitten das gleiche Profil haben. Also nur hinten einen Stollereifen, vorne nicht, so als Bsp. oder nur ein Winterreifen, wäre dann eine Mischbereifung, und die ist nicht zulässig...
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