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Alt 17.09.2017, 20:51:11   #8
berndy
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Es ist richtig, dass laut § 36 Abs. 6 StVZO Mischbereifung unzulässig ist.

Damit ist aber etwas anderes gemeint. Da geht es um Diagonal- und Radialreifen.

Es ist durchaus zulässig (ob es sinnvoll ist oder nicht, ist eine andere Frage) verschiedene Reifenfabrikate, sogar Winter- und Sommerreifen zu mischen, sofern diese alle entweder Diagonal- oder Radialreifen sind. Nur Diagonal- mit Radialreifen zu mischen ist nicht erlaubt.

Bei Motorrädern ist die Abhängigkeit der Fahreigenschaften von den Reifen aber noch größer als bei Pkw. Daher macht, zumindest bei Motorrädern der höheren Leistungsklassen, eine Reifenvorgabe schon Sinn.

https://www.ifz.de/reifen-fabrikatsbindung/

Übrigens hat meine 95er GS keine Reifenfabrikatsbindung und ich fahre mit meinen Michelin Pilot Street hinten und vorne Michelin Pilot Active ganz gut.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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