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Alt 18.10.2017, 19:34:34   #5
Kay73
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Da sehe ich auch den Diebstahlversuch.
Und das wäre ein fall für die Teilkasko.

Wobei ich da auf einen Schloßsatz oder Zündschloß passend zu den übrigen Schlössern bestehen würde

Das umwerfen war dann möglicherweise sogar, weil die GS beim Versuch, das Schloß mit Hebelgewalt über den Ruck am Lenker zu knacken, umgefallen ist.
Damit fallen die anderen Schäden auch unter die Teilkasko.

Also zumindest in der BRD
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