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Alt 20.10.2017, 16:29:32   #13
snailie
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Zitat:
Zitat von ptero Beitrag anzeigen
Also, in meinem Schein steht bei Punkt 17 "E" und bei Punkt K steht "-", also nichts, drin. Und sie ist Typ GM 51 B.
Dann scheinst du an genau so einen besonders pingeligen Offiziellen geraten zu sein, wie ich ihn erwähnte. Denn ja, ganz streng genommen bezieht sich die ABE deiner Teile, sowohl Stahlflexe als auch Bremsscheibe, auf eine GS500E Typ GM51B, in deren Papieren die Fahrzeug-ABE "F114" eingetragen ist. Und das ist sie bei dir ja nicht.

Jetzt hast du also tatsächlich die Wahl, es erstmal bei einem anderen Prüfer zu versuchen, der nicht so pingelig ist, oder aber alles eintragen zu lassen. Denn wenn wir im "Extrem-Pingel-Mode" weiterdenken, muß bei einem Fahrzeug, in dessen Papieren keine Fahrzeug-ABE eingetragen ist, JEDES Teil eingetragen werden, auch solche, für die eigentlich eine ABE vorliegt, da sich diese wie gesagt nicht nur auf das Modell per se, sondern auf dessen Fahrzeug-ABE bezieht. Ergo: Fehlt eine der beiden ABEs, bringt einen auch die andere nicht weiter.
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