Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 06.07.2018, 12:03:37   #19
Kay73
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2014
Ort: 18184 Roggentin (bei HRO)
Alter: 53
Beiträge: 1.564
Baujahr: 1993
Kilometer: 100Mm+
Standard

Rechtlich muß ein Fahrzeug an unbeleuchteten Stellen im öffentlichen Verkehrsraum AUSSERORTS abgestellt beleuchtet sein. Ob es im Winter morgens noch beleuchtet ist, wenn abends das PARKLICHT angelassen wurde, kann sich jeder selbst ausrechnen...
Es gibt aber keine Vorschrift, das Fahrzeug dort (und nicht in der Garage oder auf dem eigenen Grundstück) abzustellen.
Innerorts reicht “auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen“. Da wir nie auf der falschen Straßenseite parken, reicht also der Rückstrahler.

Die Diskussion, ob es Pflicht ist, gab es hier schon 2005
Kay73 ist offline   Mit Zitat antworten