Ich weis ja nicht wie das in Deutschland ist, aber Fahrzeuge über 100kg müssen in Österreich über ein Standlicht verfügen, welches parallel zum Abblendlicht und Fernlich brennt. Es hat den Sinn das im Falle eines Ausfalles des Hauptlichtes das Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer nicht plötzlich komplett "unsichtbar" wird. Daneben gibt es noch Parkbeleuchtungpflicht in speziellen Fällen. Das Abklemmen dieses Lichtes gilt daher als eine grobe, vorsätzliche und gefährliche Manipulation.
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