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Alt 14.07.2019, 19:55:38   #4
Kay73
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Zitat:
Zitat von Thom Beitrag anzeigen
Ist die Verkleidung eingetragen? Wenn ja, kannst du sie nur komplett fahren oder demontieren und austragen lassen.
richtig und falsch. Es fehlt die AAlternative: Oder ändern und das eintragen lassen

Zitat:
Zitat von Thom Beitrag anzeigen
Ist sie nicht eingetragen, musst du sie eintragen lassen oder abbauen.
richtig


Zitat:
Zitat von Thom Beitrag anzeigen
Für eigenmächtige Veränderungen an der Verkleidung wirst du vom TÜV keine Erlaubnis bekommen.
Bei ner HU sicher nicht, bei nem einfachen Prüfer wahrscheinlich nicht, aber bei einem amtlichen Sachverständigen schon. Aber was diese jeweils von einem slchen Umbau halten, kannst Du kein Forum, sondern nur die jeweiligen Prüfer und Sachverständigen vor Ort fragen.

Zitat:
Zitat von Thom Beitrag anzeigen
Da die Leuchten aber eine Zulassung haben, kannst du sie auch aus der Verkleidung komplett ausbauen und mit einer Halterung als Scheinwerfer montieren. Genau so die Blinker.
Stimmt, zumal normal die originalen Tischtenniskellen angebaut, weil nur versetzt werden.
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