GS 500 EU entdrosseln
Hallo zusammen,
hänge mal wieder und wäre froh, falls mir jemand weiter helfen bzw. seine Erfahrungen mit mir teilen könnte...
Ich habe eine GS 500 EU (GM51B) Bj. 92, deren Leistung 20kw beträgt, die auch so in Typenschein und Zulassung eingetragen sind.
Entdrosselt wird diese ja mit den 120er Düsen usw. was technisch kein Problem darstellen würde, ABER..
Der Ziviltechniker meines Vertrauens meinte, es würde Probleme beim TÜV geben, wenn man sie entdrosseln möchte, da die EU ja mit den 20kw ausgeliefert wurde etc.
Hat er damit recht oder hat jemand Erfahrung damit gemacht und hat ein Gutachten dazu?
Wie ist denn das allgemein, darf ich beispielsweise einen Auspuff mit Gutachten für die GS 500 E auch auf die GS 500 EU montieren? Auf dem Papier handelt es sich ja um ein anderes Modell.
Wichtig ist vielleicht noch zu erwähnen, dass ich aus Österreich komme und sich das deutsche vom österreichischen Recht in vielen Dingen unterscheidet.
Bin um jede hilfreiche Antwort dankbar.
Schöne Grüße
Danny
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