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Alt 28.10.2019, 08:54:12   #9
Mumpfel
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Wenn du das Gutachten vom 09.08.19 bei LSL für die Klemmböcke anschaust, steht unter Punkt 11 das eine Änderungsabnahme nach §19 StVZO nicht notwendig ist. Von daher müsste ich die Böcke nicht eintragen, oder verstehe ich da was falsch?

Gruß Michael
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