Wenn das ein Prüfingenieur vom TÜV mit der entsprechenden Zulassung ist, darf er sogar Selbstgedengeltes im Rahmen der StVZO eintragen.
Die Prüforganisationen haben Zugriff auf alle Gutachten. Meistens haben sie keinen Bock danach zu suchen und/oder machen es gegen eine Extragebühr.
Ein Teilegutachten sagt aus, dass dieses Teil entsprechend geprüft und zulässig für die Monage an einem Fahrzeug ist. Dir wird aber nicht zugetraut, dieses richtig zu machen, so dass da noch jemand mit Sachverstand drüber gucken muss.
Eine ABE sagt aus, dass die Montage an den in der ABE genannten Fahrzeugen unter Beachtung der in der ABE genannten Auflagen von jedem selber vorgenommen werden kann. Außer die ABE sagt was anderes.
Hast du nun alles eingetragen, auch die Sachen mit ABE, ist alles gut, da es ja im KFZ-Schein steht. Normalerweise werden die Sachen mit Teilegutachten eingetragen und bei Sachen mit ABE muss die ABE mitgeführt werden, damit jederzeit der Nachweis geführt werden kann, dass dieses Teil für dieses Fahrzeug zugelassen ist.
Wenn der Händler nun alles eintragen lässt, bist du auf der sicheren Seite, da alles legal ist. Nachteil ist, dass jede Änderung der eingetragenen Teile eine neue TÜV-Abnahme erfordern. Auch die mit ABE.
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