@takoda sollte aber.
Eigentlich ist es das Kriterium, das ein Motorrad A2 bzw. stufenführerscheintauglich macht.
Streng genommen ist ein Krad nicht A2 tauglich, wenn diese Eintragung nicht vorhanden ist.
Ich könnte mir noch denken, dass es damals, als die 25 kW-Regelung galt und die Motoren entdrosselt wurden, gestrichen wurde, weil die Motorräder nicht mehr unter die 25 kW fielen. Wenn man dann in der Zwischenzeit nicht bei der Zulassungsstelle zur Ab-/Ummeldung war, wurde es nicht geändert obwohl die Motorräder jetzt bei der 35 kW-Regelung in den Stufenführerschein fallen oder es wurde übersehen.
Die Eintragung ist nicht von einer eventuellen Drossel abhängig sondern verdeutlicht nur, dass das Motorrad unter die Stufenführerscheinregelung fällt.
Meine 150er MZ hatte auch den Eintrag obwohl die nicht gedrosselt war.
Bei Motorrädern, die wegen dem Leistungsgewicht aus der A2 Regelung herausfallen, steht es natürlich nicht drin.
Ich habe hier drei Exemplare, bei denen es im Brief und dem Zulassungsschein steht. Zwei die unter die 25 kW-Regelung fielen und eine die unter die 35 kW-Regel fällt.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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