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Alt 12.03.2020, 22:06:36   #19
berndy
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Wieso?

Nur weil eine Verwaltungsangestellte, die keinen technischen Sachverstand hat, meint sich über das Gutachten eines amtl. anerkannten Kfz-Sachverständigen hinwegsetzen zu müssen? Oder weil es Textbausteine so vorgeben?

Ich habe leider erlebt, dass gerade bei Zulassungsstellen und teilweise bei Führerscheinstellen viele Fehler gemacht werden.

Die einzelnen Verwaltungsbehörden scheren sich meistens auch nicht um Dinge, die in das Resort einer anderen Verwaltungsbehörde fallen. Der Zulassungsstelle ist es egal, ob es die Führerscheinstelle interessiert.

Von Tippfehlern, falschen/unsinnigen Eintragungen bis hin zu falschen Kennzeichen habe ich schon alles erlebt.

Es sind eben auch nur Menschen, die oft aus anderen Behörden zu den Zulassungsstellen wechseln, teilweise nur kurze Einweisungen haben und auch unter Zeitdruck arbeiten ...

Mein Kenntnisstand ist, dass der Eintrag "Krad mit LB" dann eingetragen wird, wenn das Motorrad den Bestimmungen des gerade aktuellen Stufenführerscheins entspricht.

Nochmal, es ist nicht von einer Drossel abhängig. Der Eintrag soll erfolgen, wenn die Leistung und das Leistungsgewicht der FS-Klasse A2 bzw. A-beschränkt entspricht.

Bei Kontrollen wird es einfacher.

Es gibt Stimmen, die sagen, dass der Eintrag Vorausetzung wäre um das Krad mit Stufenführerschein nutzen zu können.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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