Das magst du so sehen, aber es geht doch eigentlich hier um deine Behauptung, das nur der Eintrag " Kraftrad mit Leistungsbeschränkung" das Motorrad für den A2 Führerschein tauglich macht. Du hast das behauptet, dafür aber keinen Beweis, geschweige denn ein Gesetz, eine Verordnung oder auch eine Durchführungsverordnung vorlegen können. Auch in deiner zitierten EU Verordnung steht davon nichts. (Volltextsuche im PDF macht es möglich) Im Gegenteil, in deinen verlinkten Artikel steht sogar, das diese Einträge "frühere deutsche Bezeichnungen" sind, daher werden sie auch vom Straßenverkehrsamt entfernt. Und genau diese Änderung wurde durchgeführt und durch den entsprechenden Eintrag ersetzt, was ich im übrigen bereits geschrieben habe.
Warum soll ich nun einen Beleg dafür vorbringen, das es nicht so ist, wenn du keinen Beleg dafür bringen kannst, das es so ist.
Da du aber hier keine Belege vorbringen kannst, nur Vermutungen und Meinungen (wie du ja selber geschrieben hast) und auch andere Teilnehmer dich bereits darauf hingewiesen haben, werde ich nun für mich diese fruchtlose Diskussion beenden. Mich betrift es im Übrigen eh nicht, ich habe den Führerschein der Klasse A und bin nicht davon betroffen.
In diesem Sinne bis demnächst.
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