Zitat:
Zitat von McFadden
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Das ist keine ABE sondern ein Teilegutachten, und auf der ersten Seite steht, ich zitiere:
"0.Hinweise für den Fahrzeughalter
0.1Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegen-den Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorgani-sation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen"