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Alt 02.11.2020, 09:39:31   #1
wasd
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Kilometer: 48.000
Standard Eingetragenes Windschild abbauen

Hallo liebes Forum,

ich habe bereits erfolglos die Suchfunktion bemüht und auch außerhalb des Forums nach einer Antwort gesucht, aber nichts gefunden. Für viele ist die Antwort bestimmt glasklar, aber ich bin etwas verunsichert.

In meinem Fahrzeugschein ist unter den Bemerkungen folgendes vermerkt:
Zitat:
ZU G:BIS 190*BEREIF.VORN U.HINTEN NUR VON EINEM HERST.
ZUL.*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEAC
HTEN*M.WINDSCHILD TYP: A26P* OHNE BESCHR. OD. AUFL.***
Da ich in der Regel nicht mit Autobahngeschwindigkeiten unterwegs bin, möchte ich das eingetragene Windschild gerne abbauen und nur für ein paar längere Touren im Jahr wieder anbauen.
Erlischt die Betriebserlaubnis, wenn ich das Teil abnehme, sprich muss ich dann jedes Mal wieder zum TÜV und die Eintragung aufheben, bzw. neu eintragen lassen? Oder bedeutet der Vermerk mit dem Windschild nur, dass für meine GS ein Windschild existiert, aber dieses nicht zwingend dabei sein muss?

Ich hoffe, ihr könnt mir das kurz beantworten.

Viele Grüße,
Alex
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