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Alt 12.11.2021, 08:16:33   #9
seife
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Zum Thema "wie streng" siehe das angehängte Bild

Zum Glück war der Verkehrsminister damals zu blöd, das Gesetz ordentlich zu machen, deswegen habe ich erst mal 20€ bezahlt (was der alte Preis war) mit Hinweis daß ich abwarte ob das überhaupt gültig ist, was dann auch der endgültige Preis war. An der Stelle kann übrigens auch ohne Baustelle niemand auf dem "Gehweg" laufen, ohne sich den Schädel am Schildpfosten anzurennen. "Gehweg" ist lustigerweise auch nirgends wirklich definiert, das wäre ein interessanter Rechtsstreit geworden, wenn ich denn gewillt gewesen wäre, wegen 20€ vor Gericht zu ziehen.
Angemeckert war "Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg. § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 52a BKat"

Die Post-Sonderrechte gelten übrigens wenn ich das richtig lese nur für "einfahren in eine Fußgängerzone" und "halten in 2. Reihe *VOR EINEM BRIEFKASTEN ZUR LEERUNG DESSELBEN*"
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