Scheinwerferhalterung
Mein Vorbesitzer hatte einige nicht zulassungsfähige Umbauten gemacht die ich wieder zurückbauen konnte. Was übrig ist, zwei Scheinwerferhalter zu denen ich noch keinen Ersatz finden konnte mit e-Nummer oder orginal.
Die verbauten sehen stabil aus und könnten wegen mir dran bleiben, aber was sagt der Tüv da zu? Sind so Blechteile eintragungs- oder prüfpflichtig?
|