Zitat:
Zitat von berndy
Steht in § 36 Abs. 1 StVZO
.... Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können. Eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben und daran verwendete Nägel müssen eingelassen sein...
Es darf nichts Hartes aus der Lauffläche herausschauen, das den Fahrbahnbelag aufreißt.
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Was für mich Schneeketten nicht per se ausschließt. Auf Bußgekdkatalog.org steht auch nur, was bei Verwendung von Schneeketten zu beachten ist und nicht, das es verboten ist, sie zu verwenden.